Allgemeine Geschäftsbedingungen
und Kundeninformationen (B2B)
1. Geltungsbereich
- 1.1
Diese Geschäftsbedingungen der BUSSE Sportartikel GmbH & Co. KG (nachfolgend "Verkäufer"), gelten für alle Verträge, die der Verkäufer mit Unternehmern/Fachhändlern im Sinne von § 14 BGB (nachfolgend "Kunde") hinsichtlich der Produkte und/oder Leistungen des Verkäufers abschließt.
- 1.2
Hiermit wird der Einbeziehung von eigenen Bedingungen des Kunden widersprochen, es sei denn ihrer Geltung wurde ausdrücklich zugestimmt.
- 1.3
Diese Verkaufs- und Lieferungsbedingungen gelten auch ausschließlich, wenn der Verkäufer in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen Bedingungen abweichender Bedingungen des Kunden die Lieferung an diesen ohne besonderen Vorbehalt ausführt.
- 1.1
2. Vertragsschluss
- 2.1
Die im Online-Shop, in E-Mails, Bestellkatalogen bzw. sonstigen Verkaufsunterlagen des Verkäufers enthaltenen Produktdarstellungen stellen keine verbindlichen Angebote seitens des Verkäufers dar, sondern dienen zur Abgabe eines rechtlich verbindlichen Angebots durch den Kunden. Für Bestellungen gilt ein Mindestbestellwert von 125,- Euro netto; bei Unterschreiten dieses Mindestbestellwerts wird für die Bestellung ein Mindermengenzuschlag in Höhe von 5,- Euro netto erhoben. Eine Zusammenrechnung mehrerer Aufträge findet nicht statt.
- 2.2
Der Kunde kann sein Angebot telefonisch, schriftlich, per Fax, per Email oder, wenn er bereits beim Verkäufer registriert ist, über das im Online-Shop des Verkäufers integrierte Online-Bestellformular abgeben. Bei einer Bestellung über das Online- Bestellformular gibt der Kunde nach Eingabe seiner persönlichen Daten und durch Klicken des Buttons "kaufen" im abschließenden Schritt des Bestellprozesses ein rechtlich verbindliches Vertragsangebot in Bezug auf die im Warenkorb enthaltenen Waren ab. Vor verbindlicher Abgabe der Bestellung können alle Eingaben laufend über die üblichen Tastatur- und Mausfunktionen korrigiert werden.
- 2.3
Der Verkäufer kann das Angebot des Kunden durch eine schriftliche (Brief) oder elektronisch übermittelte (Fax oder E-Mail) Auftragsbestätigung oder durch Auslieferung der Ware innerhalb einer Frist von 7 Werktagen annehmen.
Die automatische Eingangs-Bestellbestätigung, die nach dem Erhalt einer Warenkorb-Bestellung über www.busse-reitsport.de an den Kunden gesandt wird, stellt keine Annahme seines Angebotes dar, sondern soll nur darüber informieren, dass die Bestellung bei uns eingegangen ist. - 2.5
Die Bestellabwicklung und Kontaktaufnahme bei Bestellungen im Rahmen des Online-Bestellformulars findet per E-Mail und automatisierter Bestellabwicklung statt. Der Kunde hat sicherzustellen, dass die von ihm zur Bestellabwicklung angegebene E-Mail-Adresse zutreffend ist, so dass unter dieser Adresse die vom Verkäufer versandten E-Mails empfangen werden können. Insbesondere hat der Kunde bei dem Einsatz von SPAM-Filtern sicherzustellen, dass alle vom Verkäufer oder von diesem mit der Bestellabwicklung beauftragten Dritten versandten Mails zugestellt werden können. 2.6 Haben die Parteien Sonderkonditionen vereinbart, gelten diese grundsätzlich nicht für gleichzeitig laufende und/oder zukünftige Vertragsverhältnisse mit dem Kunden.
- 2.7
Bei wirtschaftlichem Unvermögen des Kunden, seine Pflichten gegenüber dem Verkäufer zu erfüllen, kann der Verkäufer bestehende Austauschverträge mit dem Kunden durch Rücktritt fristlos beenden. Dies gilt auch bei einem Insolvenzantrag des Kunden. § 321 BGB und § 112 InsO bleiben unberührt. Der Kunde wird den Verkäufer frühzeitig schriftlich über eine drohende Zahlungsunfähigkeit informieren.
- 2.8
Die Angebote des Verkäufers sind freibleibend.
- 2.1
3. Preise und Zahlungsbedingungen
- 3.1
Die angegebenen Preise des Verkäufers sind als Nettopreise zu verstehen, zuzüglich der gesetzlichen deutschen Umsatzsteuer. Verpackungs- und Versandkosten, Verladung, Versicherung (insbesondere Transportversicherung), Zölle und Abgaben werden gesondert berechnet.
- 3.2
Für Lieferungen innerhalb Deutschlands bietet der Verkäufer folgende Zahlungsmöglichkeiten an, sofern in der jeweiligen Produktdarstellung im Angebot nichts anderes bestimmt ist:
1. Vorauskasse per Banküberweisung
2. Nachnahme (bei der Versendung per Nachnahme können zusätzliche Gebühren des Versandunternehmers entstehen) - 3.3
Wird für das jeweilige Produkt zusätzlich ein Versand ins Ausland angeboten, hat der Kunde für Lieferungen ins Ausland folgende Zahlungsmöglichkeiten, sofern in der jeweiligen Produktdarstellung im Angebot nichts anderes bestimmt ist:
1. Vorauskasse per Banküberweisung
2. Nachnahme (bei der Versendung per Nachnahme können zusätzliche Gebühren des Versandunternehmers entstehen) - 3.4
Ist Vorauskasse vereinbart, ist die Zahlung sofort nach Vertragsabschluss fällig.
- 3.5
Bei individueller Vereinbarung der Zahlungsart Lastschrift und der Übermittlung der Bankverbindungsdaten des Kunden wird der Verkäufer widerruflich ermächtigt, den Rechnungsbetrag von dem angegebenen Konto des Kunden abzubuchen. Darüber hinaus wird der Verkäufer ermächtigt, die Daten des Kunden zum Zwecke einer Bonitätsprüfung weiterzugeben. Der Verkäufer behält sich das Recht vor, abhängig vom Ergebnis der Bonitätsprüfung dem Kunden die Zahlungsart Lastschrift zu verweigern. Wird eine Lastschrift mangels ausreichender Kontodeckung oder aufgrund der Angabe einer falschen Bankverbindung nicht eingelöst oder widerspricht der Kunde der Abbuchung, obwohl er hierzu nicht berechtigt ist, hat der Kunde die durch die Rückbuchung des jeweiligen Kreditinstituts entstehenden Gebühren zu tragen.
- 3.6
Eine Zahlung gilt als eingegangen, sobald der Gegenwert einem der Konten des Verkäufers gutgeschrieben wurde. Im Falle des Zahlungsverzuges hat der Verkäufer Anspruch auf Verzugszinsen i.H.v. 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz. Die übrigen gesetzlichen Rechte des Verkäufers im Falle eines Zahlungsverzuges des Kunden bleiben hiervon unberührt. Sofern Forderungen überfällig sind, werden eingehende Zahlungen zunächst auf eventuelle Kosten und Zinsen, sodann auf die älteste Forderung angerechnet.
- 3.7
Sollten nicht vorhersehbare Kostenerhöhungen eintreten (z.B. Währungsschwankungen, unerwartete Preiserhöhungen der Lieferanten etc.) ist der Verkäufer berechtigt, die Preiserhöhung an den Kunden weiterzugeben. Dies gilt jedoch nur, wenn die Lieferung vereinbarungsgemäß später als vier Monate nach dem Vertragschluss erfolgen soll.
- 3.1
4. Liefer- und Versandbedingungen sowie Gefahrübergang
- 4.1
Beim Erwerb mehrerer Artikel über unterschiedliche Artikelangebote ist der Verkäufer berechtigt, aus abwicklungstechnischen Gründen keine Gesamtlieferung vorzunehmen. Des Weiteren ist der Verkäufer zur Teillieferung - auch bei Fixterminen - berechtigt, soweit dies dem Kunden zuzumuten ist. Im Falle von zulässigen Teillieferungen ist der Verkäufer berechtigt, auch Teilrechnungen zu stellen. Für Gerten und Peitschen über 100cm Längeerheben kann ein Sperrgutzuschlag erhoben werden.
- 4.2
Die Lieferung der Leistungsgegenstände erfolgt regelmäßig auf dem Versandwege ab Werk des Verkäufers wobei die Wahl des Versandweges und der -art dem Verkäufer überlassen sind. Genannte Lieferzeiten/Liefertermine sind unverbindlich, es sei denn, die Verbindlichkeit der genannten Zeit/des genannten Termins wird vom Verkäufer ausdrücklich bestätigt. 4.3 Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Leistungsgegenstände geht mit der Übergabe der Leistungsgegenstände an eine geeignete Transportperson über. Dies gilt auch dann, wenn der Verkäufer die Kosten des Transportes trägt. Eine Transportversicherung erfolgt nur auf besonderen Wunsch und auf Rechnung des Kunden. Schuldet der Verkäufer die Aufstellung und Montage, geht die Gefahr mit der Beendigung der Aufstellungs- und Montagearbeiten und der Übergabe an den Kunden über.
- 4.4
Soweit eine Lieferung nicht möglich ist, z.B. weil die Leistungsgegenstände nicht durch die Eingangstür, Haustür oder den Treppenaufgang des Kunden passt, oder weil der Kunde nicht unter der von ihm angegebenen Lieferadresse angetroffen wird, obwohl der Lieferzeitpunkt dem Kunden mit angemessener Frist angekündigt wurde, trägt der Kunde die Kosten für die erfolglose Anlieferung und ist zur Zahlung einer pauschalen Verzugsentschädigung verpflichtet. Sie beträgt für jede volle Woche der Verspätung 1 %, im Ganzen aber höchstens 8 % vom Wert der Gesamtlieferung oder des nicht angenommen Teils der Gesamtlieferung. Es bleibt den Parteien unbenommen, einen höheren oder niedrigeren Schaden nachzuweisen.
- 4.5
Für den Fall, dass sich der Versand der Lieferung an den Kunden aus Gründen, die er zu vertreten hat, verzögert, erfolgt der Gefahrübergang bereits mit Anzeige der Versandbereitschaft an den Kunden. Eventuell anfallende Lagerkosten hat nach Gefahrübergang der Kunde zu tragen.
- 4.6
Probe- und Auswahlsendungen sind, sofern nicht eine längere Frist ausdrücklich vereinbart wurde, innerhalb von 10 Tagen vom Ausgabetag an gerechnet, auf Kosten des Käufers und nur in ihrer Originalverpackung, einwandfrei, sauber und ohne Preisauszeichnungen des Käufers an den Verkäufer zurück zu senden. Erfolgt keine Rückgabe, so gilt die Ware als vollständig übernommen, und es folgt eine entsprechende Berechnung der Ware. Unfrei an uns gesandte Sendungen werden nicht angenommen.
- 4.7
Im Falle einer Vorauskasse-Warenlieferung versenden wir die bereitgestellten Produkte erst ab dem Zeitpunkt, ab dem der jeweils vollständig entrichtete Betrag bei uns angelangt ist. Nachträgliche Veränderungen an zusammengestellten Vorauskasse-Warenlieferungen sind nicht möglich. Ergänzende und/oder neue Bestellungen werden hier grundsätzlich als separate Order betrachtet, verarbeitet und versandt.
- 4.1
-
5. Abrufaufträge
- 5.1
Abrufaufträge sind spätestens 12 Monate nach Auftragsdatum abzunehmen und in vollem Umfang zu bezahlen.
- 5.2
Ist aufgrund der gesamten Abrufmenge ein günstigerer Staffelpreis vereinbart, ist der Verkäufer zur Preisanpassung entsprechend der Mengenstaffel berechtigt, wenn der Käufer aus von ihm zu vertretenden Gründen nicht die Gesamtmenge abnimmt.
- 5.3
Nach Ablauf der Frist für einen Abrufauftrag ist der Verkäufer berechtigt, nach schriftlicher Nachfristsetzung an den Käufer wegen der noch nicht abgenommenen Mengen vom Vertrag insoweit zurückzutreten und bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen Schadenersatz zu verlangen.
- 5.1
6. Höhere Gewalt
- Im Falle von Ereignissen höherer Gewalt, die sich auf die Vertragserfüllung auswirken, ist der Verkäufer berechtigt, die Lieferung um die Dauer der Behinderung hinauszuschieben und bei längerfristigen Verzögerungen ganz oder teilweise zurückzutreten, ohne dass hieraus irgendwelche Ansprüche gegen den Verkäufer hergeleitet werden können. Als höhere Gewalt gelten alle für den Verkäufer unvorhersehbaren Ereignisse oder solche, die - selbst wenn sie vorhersehbar waren - außerhalb des Einflussbereichs des Verkäufers liegen und deren Auswirken auf die Vertragserfüllung durch zumutbare Bemühungen des Verkäufers nicht verhindert werden können. Etwaige gesetzliche Ansprüche des Kunden bleiben unberührt.>
7. Verzögerung der Leistung, pauschaler Schadensersatz
- 7.1
Bei einer Verzögerung der Leistung hat der Kunde im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen ein Rücktrittsrecht nur, wenn die Verzögerung vom Verkäufer zu vertreten ist.
- 7.2
Bei Verzug des Verkäufers ist der Kunde auf Verlangen des Verkäufers verpflichtet, innerhalb einer angemessenen Frist zu erklären, ob er wegen der Verzögerung der Lieferung vom Vertrag zurücktritt oder auf der Leistung besteht.
- 7.3
Werden Versand oder Zustellung auf Wunsch des Kunden um mehr als einen Monat nach Anzeige der Versandbereitschaft verzögert, kann dem Kunden für jeden weiteren angefangenen Monat Lagergeld in Höhe von 0,5 % des Preises der Gegenstände der Lieferungen, höchstens jedoch insgesamt 5 %, berechnet werden.
- 7.4
Der Nachweis eines höheren oder niedrigerer Schadens bleibt den Vertragsparteien unbenommen.
- 7.5
Vorstehende Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Vorsatz, Arglist, und bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
- 7.6
Verlangt der Verkäufer Schadensersatz, ist er berechtigt, ohne weiteren Nachweis, pauschalierten Schadensersatz in Höhe von 15 % des Netto-Listenpreise oder wahlweise konkreten Schadensersatz gemäß Nachweis zu verlangen. Dem Käufer bleibt es unbenommen, nachzuweisen, dass eine geringere Schadensersatzforderung gerechtfertigt wäre.
- 7.1
-
8. Eigentumsvorbehalt
- 8.1
Der Verkäufer behält sich das Eigentum an den vertraglichen Leistungen bis zur vollständigen Bezahlung der geschuldeten Vergütung vor. Weiterhin behält sich der Verkäufer das Eigentum vor bis zur Erfüllung aller seiner Ansprüche aus der Geschäftsbeziehung mit dem Kunden.
- 8.2
Im Falle der Verarbeitung der gelieferten Waren gilt der Verkäufer als Hersteller und erwirbt Eigentum an den neu entstehenden Waren. Erfolgt die Verarbeitung zusammen mit anderen Materialien, erwirbt der Verkäufer Eigentum im Verhältnis der Rechnungswerte seiner Waren zu dem der anderen Materialien. Ist im Falle der Verbindung oder Vermischung der Waren des Verkäufers mit einer Sache des Kunden diese als Hauptsache anzusehen, geht das Miteigentum an der Sache in dem Verhältnis des Rechnungswertes der Waren der Verkäufers zum Rechnungs- oder mangels eines solchen zum Verkehrswert der Hauptsache - auf den Verkäufer über. Der Kunde gilt in diesen Fällen als Verwahrer.
- 8.3
Gegenstände unter Eigentums- oder Rechtsvorbehalt darf der Kunde weder verpfänden noch sicherungsübereignen. Dem Kunden ist nur als Wiederverkäufer eine Weiterveräußerung im gewöhnlichen Geschäftsgang unter der Bedingung gestattet, dass dem Verkäufer vom Kunden dessen Ansprüche gegen seine Abnehmer im Zusammenhang mit der Weiterveräußerung wirksam abgetreten worden sind und der Kunde seinem Abnehmer das Eigentum unter Vorbehalt der Zahlung überträgt. Der Kunde tritt durch den Vertragsabschluss seine Ansprüche im Zusammenhang mit solchen Veräußerungen gegen seine Abnehmer sicherungshalber an den Verkäufer ab, der diese Abtretung gleichzeitig annimmt. 8.4 Der Käufer hat Zugriffe auf die im Eigentum oder Miteigentum des Verkäufers stehenden Waren oder auf die abgetretenen Forderungen sofort mitzuteilen. Er hat an den Verkäufer abgetretene, von ihm eingezogene Beträge sofort an den Verkäufer abzuführen, soweit dessen Forderung fällig ist.
- 8.5
Soweit der Wert der Sicherungsrechte des Verkäufers die Höhe der gesicherten Ansprüche um mehr als 10% übersteigt, wird der Verkäufer auf Wunsch des Kunden einen entsprechenden Anteil der Sicherungsrechte freigeben.
- 8.1
9. Mängelhaftung
- 9.1
Der Verkäufer haftet bei Sach- und Rechtsmängeln wie folgt:
- 9.2
Ein unwesentlicher Mangel begründet keine Mängelansprüche und berechtigt den Kunden nicht dazu, die Entgegennahme der Leistungsgegenstände zu verweigern. Sollte ein Teil der Leistungsgegenstände einen nicht unwesentlichen Mangel aufweisen, berechtigt dies nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung. Etwas anderes gilt nur für den Fall, wenn eine eventuelle Teillieferung für den Kunden ohne Interesse ist. Darüber hinaus dürfen Zahlungen des Kunden nur in einem Umfang zurückbehalten werden, die in einem angemessenen Verhältnis zu dem aufgetretenen Sachmangel stehen. Wird die Sache ohne Vergütung überlassen, haftet der Verkäufer für Mängel nur, soweit ihm Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.
- 9.3
Mängelansprüche entstehen nicht bei natürlicher Abnutzung oder Schäden, die nach dem Gefahrübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel oder die aufgrund besonderer äußerer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind, sowie bei nicht reproduzierbaren Störungen. Werden vom Kunden oder von Dritten unsachgemäß Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten vorgenommen, so bestehen für diese und die daraus entstehenden Folgen ebenfalls keine Mängelansprüche, es sei denn der Kunde kann nachweisen, dass die gerügte Störung nicht durch diese Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten verursacht worden sind.
- 9.4
Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt ein Jahr ab Gefahrübergang. Eine Nacherfüllung (Neulieferung oder Nachbesserung) kann ausschließlich auf die Verjährung des die Nacherfüllung auslösenden Mangels Einfluss haben.
- 9.5
Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen und Verjährungsbegrenzungen in Ziffern 9.2 und 9.4 beziehen sich nicht auf Fälle des Rückgriffsanspruch nach § 478 BGB sowie auf Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche, die der Kunde nach den gesetzlichen Vorschriften wegen Mängeln geltend machen kann. Für letztere Ansprüche gilt Ziffer 10. Im Falle eines Rückgriffsanspruchs nach § 478 BGB ist es erforderlich, dass dem Verkäufer der gültige Lieferungs- bzw. Leistungsnachweis der Sache (z.B. durch Vorlage des Kaufbeleges seines Kunden) nachgewiesen wird. Beiliegend zur Rücksendung erwarten wir des Weiteren eine klare und verständliche Beschreibung des Reklamationsgrundes.
- 9.6
Ist der Kunde Kaufmann i.S.d. § 1 HGB, trifft ihn die kaufmännische Untersuchungs- und Rügepflicht gemäß § 377 HGB. Unterlässt der Kunde die dort geregelten Anzeigepflichten, gelten die Leistungsgegenstände als genehmigt, es sei denn, dass es sich um einen Mangel handelt, der bei der Untersuchung nicht erkennbar war.
- 9.7
Der Verkäufer hat im Falle der Nacherfüllung das Wahlrecht zwischen Nachbesserung oder Ersatzlieferung.
- 9.8
Ist die Nacherfüllung im Wege der Ersatzlieferung erfolgt, ist der Kunde verpflichtet, die zuerst gelieferten Leistungsgegenstände innerhalb von 30 Tagen an den Verkäufer zurückzusenden. Unfrei an uns gesandte Pakete werden nicht angenommen. Das Rücksendepaket muss den Grund der Rücksendung, den Kundennamen und die für den Kauf der mangelhaften Ware vergebene Nummer enthalten, die dem Verkäufer die Zuordnung der zurückgesandten Ware ermöglicht. Solange und soweit die Zuordnung der Rücksendung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, nicht möglich ist, ist der Verkäufer zur Entgegennahme zurückgesandter Leistungsgegenstände und Rückzahlung des Kaufpreises nicht verpflichtet. Die Kosten einer erneuten Versendung trägt der Kunde.
- 9.9
Liefert der Verkäufer zum Zwecke der Nacherfüllung eine mangelfreie Sache, kann der Verkäufer vom Kunden eine Nutzungsentschädigung gem. § 346 Abs. 1 BGB geltend machen. Sonstige gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.
- 9.10
Für einzelne vom Verkäufer angebotene Waren besteht eine erweiterte Produktgarantie des Herstellers, hierzu sind die Hinweise in den Angeboten des Verkäufers zu beachten.
- 9.1
10. Haftung
- 10.1
Die Haftung für Verzug ist in Ziffer 7 abschließend geregelt. Im Übrigen haftet der Verkäufer dem Kunden auf Schadensund Aufwendungsersatz aus jedem Rechtsgrund wie folgt:
- 10.2
Sofern der Verkäufer fahrlässig eine vertragswesentliche Pflicht (sog. Kardinalpflicht) verletzt hat, ist die Ersatzpflicht für Sachschäden auf den vorhersehbaren, typischerweise entstehenden Durchschnittsschaden beschränkt. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, die der Vertrag dem Verkäufer nach seinem Inhalt zur Erreichung des Vertragszwecks auferlegt, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
- 10.3
Sofern der Verkäufer fahrlässig eine unwesentliche Vertragspflicht verletzt hat, ist die Ersatzpflicht auf den Auftragswert begrenzt.
- 10.4
Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Ansprüche wegen Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei Arglist, soweit das Produkthaftungsgesetz zur Anwendung kommt sowie bei Garantieversprechen, soweit bzgl. letzterem nichts anderes geregelt ist.
- 10.1
11. Verjährung
- Ansprüche des Kunden gegenüber dem Verkäufer verjähren - mit Ausnahme der Ansprüche gemäß Ziffer 9 - in einem Jahr ab Kenntnis, spätestens jedoch in fünf Jahren nach Erbringung der Leistung. Dies gilt nicht bei Vorsatz, Arglist und soweit das Produkthaftungsgesetz zur Anwendung kommt.
12. Zurückbehaltung, Abtretung
- 12.1
Zurückbehaltungs- und Leistungsverweigerungsrechte des Kunden sind ausgeschlossen, es sei denn, der Verkäufer bestreitet die zugrunde liegenden Gegenansprüche nicht oder diese sind rechtskräftig festgestellt.
- 12.2
Eine Abtretung durch den Kunden von Ansprüchen aus dem mit dem Kunden geschlossenen Vertrag, insbesondere eine Abtretung etwaiger Mängelansprüche des Kunden, ist ausgeschlossen.
- 12.1
13. Anwendbares Recht, Gerichtsstand
- 13.1
Für sämtliche Rechtsbeziehungen der Parteien gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Gesetze über den internationalen Kauf beweglicher Waren.
- 13.2
Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Sitz des Verkäufers, Erfüllungsort für die Lieferung und Zahlung ist ebenfalls der Sitz des Verkäufers. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat, oder Wohnsitz, oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind. Die Befugnis, auch das Gericht an einem anderen gesetzlichen Gerichtsstand anzurufen bleibt hiervon unberührt.
- 13.3
Die Vertragssprache ist Deutsch.
- 13.4
Der Verkäufer hat sich keinen Verhaltenskodizes unterworfen.
- 13.1