Fliegenmasken und UV Schutz -
Was steckt dahinter?
Regelmäßig und vielzählig erreichen uns Anfragen über die Höhe des UV-Schutzwertes unserer Fliegenmasken. Euer Anspruch und Bedarf ist natürlich und nachvollziehbar - denn jeder von uns möchte seinen Liebling bestmöglich in der warmen Jahreszeit schützen.
Damit zu diesem Thema Licht ins Dunkle kommt, steigen wir mit euch etwas tiefer in die Materie ein:
- Was bedeutet eigentlich UV-Schutz und wie kann dieser garantiert werden?
- Was muss gewährleistet sein, damit eine Fliegenmaske eine Auslobung mit UV-Schutz ausweisen darf?
- Welche Materialien schützen zuverlässig vor UV-Licht, welche weniger?

Vorab sei schon gesagt - grundsätzlich gilt:
Jedes Material, das sich zwischen Sonneneinstrahlung und Haut/Fell befindet, bietet einen gewissen Schutz vor UV-Einstrahlung (Schutz durch das Material selbst). Wie stark dieser Schutz ist, hängt zum einen von der Beschaffenheit des Materials ab – und zum anderen von der möglicherweise zusätzlich erfolgten chemischen Behandlung, die dazu dienen soll, den Schutzfaktor zu erhöhen.
Die Auslobung eines UV-Schutzwertes bei einer Fliegenmaske scheint zunächst ein logischer und sinnvoller Ansatz, um größtmöglichen Schutz fürs Pferd zu gewährleisten. Außerdem benötigt man für die passende Auswahl in erster Linie eine Angabe oder Wert, der nachvollziehbar und vergleichbar ist.
Das sehen wir genauso – und haben uns deshalb mit umfangreichen Untersuchungen, Materialtests und Gesprächen zum Thema, unter anderem mit zuständigen dafür zertifizierten Laboren, auseinandergesetzt.
DIE BEDINGUNG FÜR EINE AUSLOBUNG VON UV-SCHUTZWERTEN IST:
Zunächst muss die Auslobung eines UV-Schutzwertes für ein Produkt nachgewiesen werden können.
Um einen Nachweis bzw. Zertifikat zu erhalten, lässt man die auszulobenden Eigenschaften am besten entsprechend genormten Verfahrens in einem Labor testen.
Aber: Für die Prüfung und Deklarierung der Höhe eines UV-Schutzwertes für Textilien für Tiere/Pferde existiert keine spezifische, einheitliche und gültige Richtlinie bzw. Verordnung, die die Anwendung von entsprechenden Normen bestimmt, nach denen getestet und ausgelobt werden darf.
Daher ist auch die Deklarierung eines aussagekräftigen und vergleichbaren
UV-Schutzwertes für Fliegenschutzprodukte prinzipiell gar nicht möglich.
Folgendes ist hier zu beachten: Für sämtliche Textilien für Menschen gibt es Richtlinien und Verordnungen, die vorschreiben, nach welchen Angaben eine entsprechende Auslobung von Attributen wie z.B.
„Sonnenschutz“ oder „UV-Schutz“ stattfinden darf.
Es gilt: Für Produkte, die in verschiedenen Bereichen aus unterschiedlichen Materialien bestehen, ist immer das Material mit dem niedrigsten UV-Schutzwert die Maßgabe für die Auslobung des Produkts.